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Allgemeine Geschäftsbedingungen(Stand Oktober 2024)der Firma “PS Renntraining", PS-Motorradtraining & PS-Renntraining GmbH, Stachstückstraße 1, 57482 Wenden

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Trainings (Fahrsicherheit, Renntraining) sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der PS-Motorradtraining & PS-Renntraining GmbH“ - im Folgenden PS-Renntraining genannt - sowie deren Vertragspartner.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Teilnahmebedingungen, Rücktritt des Veranstalters

Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit dem entsprechenden Formular des Veranstalters erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Antragsannahme/Bestätigung der PS-Motorradtraining & PS-Renntraining GmbH an den Kunden zustande. Diese kann auch per email erfolgen und ist dann auch ohne Unterschrift rechtswirksam !

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung..

Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der „PS Renntraining“ nicht befugt.

Für jeden Teilnehmer besteht die Pflicht zur Teilnahme an der Fahrerbesprechung (sonst keine Teilnahme an der Veranstaltung). Für die Teilnehmer des Instruktoren geführten Fahrens gelten besondere Regeln, diese werden in einer separaten Pflichtbesprechung erläutert. Jeder Teilnehmer erhält vor der Veranstaltung eine Teilnehmerinfo, in der unter anderem die Bedeutung der Flaggensignale auf der Rennstrecke dargestellt wird. Der Teilnehmer nimmt die Flaggensignale zur Kenntnis und befolgt diese auf der Rennstrecke. Die Flaggensignale und die Verhaltensregeln auf der Rennstrecke werden des Weiteren nochmals in der Fahrerbesprechung vermittelt.

Corona:Der Veranstalter übernimmt KEINE Haftung oder Erstattung für den Ausfall des Trainings durch höhere Gewalt wie Virenausbreitung (Corona), Seuchen, Epidemien oder Ansteckungsgefahr etc.!Der Veranstalter kann Teilnehmer vom gebuchten Renntraining ausschließen, wenn Sie sich nicht an die im Vorfeld gestellten Anforderungen/Auflagen halten oder diese missachten! (zum Beispiel Corona-Regeln vor Ort)Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass JEDER Teilnehmer verpflichtet ist, sich selbst über die tagesaktuellen Regeln/Vorschriften zu informieren.Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr.

3. Zahlungsarten und Zahlungsfristen

Überweisung:

Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung auf das Konto der "PS Renntraining" einzuzahlen.

Wichtig: Die Vergabe/Buchung der freien Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Zahlungseinganges.

Ist 4 Wochen nach der Anmeldung kein Zahlungseingang erfolgt, wird der Teilnehmer auf die Warteliste zurückgestuft:

Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor der Veranstaltung, ist der Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält „PS Renntraining“ sich vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

4. Stornierung

Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer seine Teilnahme stornieren.

Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Falle schriftlich oder per E- Mail an den Veranstalter „PS Renntraining“ zu richten. In diesem Falle werden folgende Stornogebühren berechnet:

Bei einer Stornierung bis 61 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Storno/Bearbeitungsgebühr 50,- Euro - im Zeitraum 60 Tage bis 31 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 100,-€!

Bei einer Stornierung ab 30 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 100 %!Es erfolgt allerdings KEINE Erstattung, wenn ein Teilnehmer wegen höherer Gewalt, oder aus Angst vor Epidemien, Pandemien, Seuchen etc. von sich aus absagt, solange dies nicht vom Gesetzgeber/Bund/Land anderweitig vorgeschrieben ist!

Sollte der Teilnehmer der storniert jedoch einen Ersatzfahrer nennen, so entfällt die Stornogebühr - allerdings nur dann, wenn der Ersatzfahrer auch in der gleichen Gruppe genannt wird!

Entscheidend ist der Zugang der Stornierung beim VeranstalterDer Veranstalter übernimmt KEINE Haftung oder Erstattung für den Ausfall des Trainings durch höhere Gewalt wie Virenausbreitung, Seuchen, Epidemien oder Ansteckungsgefahr etc.!

5. Haftungsausschluss

Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen der „PS Renntraining“

Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung/Kosten für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.

Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (Kfz- und Privathaftpflicht, Krankenversicherung) selbst verantwortlich.Sollte ein Teilnehmer/Fahrer nach einem Unfall zur medizinischen Vorsorge oder Notwendigkeit in ein nahegelegenes Krankenhaus transportiert werden müssen, so übernimmt der Teilhemer/Fahrer alle dafür anfallenden (oder dem Veranstalter dafür in Rechnung gestellten) Kosten!!Dies erkennt der Teilnehmer/Fahrer mit absenden der Online-Anmeldung ausdrücklich an !!

6. Technische Bestimmungen/Schutzbekleidung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, neben der vorschriftsmäßigen Schutzbekleidung (unbeschädigter Integralhelm – nicht älter als 5 Jahre – Motorradbekleidung – aus Leder oder Textil- Jacke und Hose oder Kombi - mit Protektoren, Motorradstiefel, Lederhandschuhe) zusätzlich Rückenprotektoren zu tragen, sofern diese nicht in die Schutzbekleidung eingearbeitet sind. Trägt der Teilnehmer diese rennstreckentaugliche Schutzbekleidung nicht, kann er von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass er dann einen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags gegen den Veranstalter hätte.

Spiegel, Koffer und andere abstehende Teile am Fahrzeug müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung abmontiert werden.

Scharfe Kanten (z. Bsp. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig und müssen

entsprechend entfernt werden.

Blinker und Spiegel müssen abmontiert werden, Scheinwerfer und Rück/Bremslichter müssen großflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.

Auspuffanlagen sind freigestellt. Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.

Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags ergibt sich daraus nicht.

Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter der „PS Renntraining“ sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, an den Fahrerbesprechungen teilzunehmen, ansonsten kann er vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Teilnahmebeitrags entsteht. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.

Der Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden.

Im Fahrlager und der Boxengasse ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.

Im Training können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.

Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot. Das Befolgen dieser Regeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstößen ist die „PS Renntraining“ ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

7. Fotoaufnahmen

Von den Teilnehmern einer Veranstaltung sowie deren Begleitpersonen eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von der „PS Renntraining“ ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Internet- oder Facebook-Seite der Firma „PS Renntraining " zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden.Der Trainingsteilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bilddokumentationen für Werbezwecke Verwendung finden dürfen. Alle Fotos, sei es von Teilnehmern, Besuchern, Foto oder Werbeagenturen (auch wenn diese vom Veranstalter gebucht wurden) sowie der Presse, die auf dem Trainingsgelände von den dort befindlichen Personen oder dem Gelände gemacht werden, dürfen von PS-Motorradtraining & PS-Renntraining GmbH auch zu kommerziellen Werbezwecken verwendet werden!!Mit der Teilnahme/Besuch oder Annahme eines Fotoshootings an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung i. S. d. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.

8. Sonstiges

Vom Teilnehmer übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage der „PS Renntraining“ sowie deren Vertragspartnern gespeichert und verarbeitet.

9. Schlussbestimmungen

Zahlungsort ist der Sitz der „PS Renntraining “, Wenden. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der „PS-Motorradtraining & PS-Renntraining GmbH“. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Gerichtsstand der „PS Renntraining “.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei beiderseitigem Handelskauf ist der Sitz der „PS Renntraining “ alleiniger Gerichtsstand. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahekommt bzw. die Lücke ausfüllt.